Jede Spende, egal ob groß oder klein, ist sehr willkommen. Jeder Euro hilft!
Ihre Spende wird zu 100 % entweder – wenn gewünscht – zweckgebunden weitergeleitet, nicht zweckgebundene Spenden reichen wir ebenfalls vollständig an diverse soziale Einrichtungen und Projekte gemäß unserer Satzung weiter.
Um wirklich jeden Cent direkt weitergeben zu können und die Spenden nicht durch z.B. Briefporto zu schmälern möchten wir es aber vermeiden – außer wenn ausdrücklich gewünscht – Zuwendungsbescheinigungen für Spenden bis EURO 300,- auszustellen.
Das Finanzamt erkennt im Zuge des vereinfachten Spendennachweises Spenden unter 300 Euro ohne Spendenquittung an.
Der einfache Nachweis, z.B. ein Kontoauszug, genügt. Der Betrag von 300 Euro gilt für jede Einzelspende.
Wir sind wegen Förderung mildtätiger, gemeinnütziger und kirchlicher Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Sinsheim StNr. 44082/49953 vom 09.02.2023 für den letzten Veranlagungszeitraum 2018-2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Sinsheim StNr. 44082/49953 mit Bescheid vom 09.02.2023 nach § 60a AO gesondert festgestellt. Wir fördern nach unserer Satzung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke)